1. Die Garantie gilt nur für Material- und Konstruktionsfehler an der Ware und deren Teilen.
Alle Teile, die normalem Verschleiß ausgesetzt sind (z. B. Gummibänder und Schaumstoff), sind vom Garantieanspruch ausgeschlossen. Bei Schäden oder Mängeln im Rahmen der Garantie muss der Käufer North Trampoline das Recht zur Nacherfüllung einräumen und die dafür notwendigen Auflagen erfüllen.
2. Der Garantieanspruch erlischt in folgenden Situationen:
bei falscher und/oder zweckentfremdeter Verwendung
wenn das Produkt nicht gemäß Gebrauchsanleitung montiert und gewartet wurde wenn Reparaturen am Produkt unsachgemäß ausgeführt wurden
wenn Teile, die im Nachhinein montiert wurden, nicht den technischen Spezifikationen entsprechen oder nicht korrekt montiert wurden
wenn ein Produkt, das für die private Nutzung vorgesehen ist, kommerziell genutzt und/oder in öffentlichen Bereichen verwendet wurde.
3. Die Beurteilung des Garantiefalls erfolgt auf Grundlage der Garantiebedingungen durch die Sachverständigen von North Trampoline.
4. Um Garantieansprüche geltend zu machen, muss der Verbraucher nachweisen können, dass das Produkt bei North Trampoline gekauft wurde. Daher wird dem Verbraucher empfohlen, die Quittung aufzubewahren. Der Verbraucher muss die angegebenen Mängel oder Schäden durch Fotos vorweisen können, damit der Hersteller beurteilen kann, ob es sich um einen Garantiefall handelt oder nicht.
5. Die Garantie gilt nur für den Erstkäufer, der Garantieanspruch erlischt also, sobald die Ware weiterverkauft wird.